Synergien zwischen Rechtsgebieten nutzen
Die Berührungspunkte zwischen Wirtschaftsrecht, Internetrecht und gewerblichem Rechtsschutz sind vielzählig. Ob im Internetauftritt, bei der Namenssuche für Webseiten und auch Produkte, häufig sind auch Markenrechte, Urheberrechte, Werktitelschutz, Kennzeichenschutz etc. zu prüfen. Domainstreitigkeiten berühren oft Ansprüche aus UrhG, Wettbewerbsrecht, Kennzeichenrecht, Werktitelschutz oder Markenrecht. Aussagen in Webseiten oder Prospekten und Werbe-Flyern können wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten auslösen. Wir konnten hier erfolgreich Ansprüche abwehren. In anderen Fällen mahnten wie Wettbewerber unserer Klienten ab.