Vom Finanzierungs- bis zum Investmentgeschäft

Unsere Erfahrung im Bankenrecht reicht von Finanzierungsgeschäften im Automobilsektor über das Leasinggeschäft, über Fälle der Anlageberatung und hieraus fließender Haftung, über die Prüfung der Befriedigung einer Bank aus Sicherheiten (Globalzession, Pfandrechte, Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek, Garantien und handelsrechtliche Sicherungen) bis hin zum Investmentgeschäft.

Frau Werner setzte die Ansprüche finanzierender Banken außergerichtlich um und gerichtlich durch, vertrat große Leasinggesellschaften und Finanzierungsgesellschaften ständig gerichtlich bei der Forderungseintreibung, Kündigung und Schadensersatzprozessen.

Schwerpunkte

  • Finanzierung und Leasing
  • Investmentfonds
  • Kreditverträge
  • Bürgschaft, Garantie und andere Kreditsicherheiten
  • Pfandverwertung
  • Anlagevermittlung und Aufklärungspflichten
  • Bankenhaftung, Schadensersatz bei Verletzung von Aufklärungs- und Dokumentationspflichten

Wir setzten die Ansprüche finanzierender Banken außergerichtlich und gerichtlich durch.

Unsere Erfahrung reicht von Finanzierungsgeschäften im Automobilsektor über das Leasinggeschäft bis hin zum Investmentgeschäft.

Beispiele bisheriger Tätigkeiten

Kreditverträge und Sicherungsinstrumente

  • Bewirkung der Rückzahlung von Private Equity Investments zuzüglich der Zahlung von Schadensersatz nach Zinszahlungsverzögerung
  • Bewirkung der Rückzahlung unberechtigter Befriedigung aus
    Guthaben einer Kundin durch ihre Hausbank
  • Prüfung und Beratung zu unzähligen Kreditverträgen, Bürgschaftserklärungen, etc.
  • Beratung und Vertretung einer Mandantin bei einer Venture Capital Konstellationen, in der Mittelstandsfinanzierung

Finanzierungsverträge und Leasing

  • Langjährige Vertretung einer Finanzierungsbank im Bereich Automobilfinanzierung
  • Vertretung einer Bank bei der Durchsetzung ihrer Rechte ggb. zahlreichen Finanzierungsnehmern und Leasingnehmern
  • Beratung und Verhandlung von Kreditverlängerungen mit Hausbanken und von Entlassung aus Unternehmerkredit und Kreditsicherungsverpflichtungen bei Gesellschaftsauseinandersetzung.

Kapitalanlagen, Anlagevermittlung, Haftungsfragen

  • Beratung mehrerer Anleger hinsichtlich Fondsanlagen bei Immobilienfonds
  • Anlegerberatung und Durchsetzung von Anfechtung oder Schadensersatz wegen Irreführung über Investmentkonstellationen und deren Risiken.
  • Beratung der Partner einer Investmentgesellschaft zu Risiken und Haftung der Auflage eines internationalen Investmentfonds  und über Fragen der Vereinbarkeit deutscher und angelsächsischer Prospekthaftungsgrundsätze.
  • Intervention bei der BAFin (Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen) hinsichtlich betrügerischer Anlagevermittlungen.
  • Beratung und Vertretung von Anlegern/Genussrechtsanteilsinhabern im Bereich erneuerbarer Energien
  • Beratung und Vertretung von Anlegern im Bereich der Medienprojektfinanzierung/ Filmfonds
  • Beratung von Bankkunden zu Dokumentationspflichten und Aufklärungspflichten im Wertpapiergeschäft und Prüfung von Verstößen.