Vom Finanzierungs- bis zum Investmentgeschäft
Unsere Erfahrung im Bankenrecht reicht von Finanzierungsgeschäften im Automobilsektor über das Leasinggeschäft, über Fälle der Anlageberatung und hieraus fließender Haftung, über die Prüfung der Befriedigung einer Bank aus Sicherheiten (Globalzession, Pfandrechte, Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek, Garantien und handelsrechtliche Sicherungen) bis hin zum Investmentgeschäft.
Frau Werner setzte die Ansprüche finanzierender Banken außergerichtlich um und gerichtlich durch, vertrat große Leasinggesellschaften und Finanzierungsgesellschaften ständig gerichtlich bei der Forderungseintreibung, Kündigung und Schadensersatzprozessen.