Wesentliche Beteiligungen und Verrechnungspreise
Fallstricke bei Steuermodellen
Das Außensteuerrecht regelt zudem als nationales Recht grenzüberschreitende Sachverhalte, wie etwa zum Inland bestehende Beziehungen im Ausland ansässiger (Inbound) oder umgekehrt die Beziehungen im Inland Ansässiger ins Ausland (Outbound).
Fragen zu Befreiungen oder beschränkten Steuerpflichten gehören hierzu.
Auch das das internationales Erbschaftssteuerrecht und die neue EuErbVO sind Themen, mit denen wir uns befassen. So manches Steuermodell hat sich schon als Flop erwiesen. Wir zeigen gerne Fallstricke und die maßgeblichen Kriterien auf, nach welchen Sie weitreichende Entscheidungen treffen sollten.
Sie ziehen um nach Monaco?
Sie erwägen den Family Trust auf den Cayman Islands?
Beispiele bisheriger Tätigkeiten
Internationale Konzerne, wesentliche Beteiligung und Fremdvergleich
- Gewinne und Verrechnungspreise im Konzern- Beratung einer internationalen Gesellschaft zu den maßgeblichen Kriterien nach AußensteuerG
- Outsourcing und Umsatzsteuer- Beratung einer deutschen Konzernmutter zu Service Level Agreements und Umsatzsteuerfragen -Outsourcing nach Malaysia und Polen
Weltbürger und Grenzgänger
- „Outsourcing der Einkommenssteuer“, etc., Beratung von Unternehmern und Privatpersonen dazu, wie man dem Fiskus kein Schnippchen schlägt.
- Grenzgänger, Lebensmittelpunkte und DBAs- Beratung zu Abgrenzungsfragen und Steuerwirkungen.
Vererben, Eu ErbVO und das AußensteuerG
- Beratung zu den Auswirkungen des Family Trust in UK, Cayman Islands im Lichte des Außensteuergesetzes
- Beratung zur Gründung einer Familienstiftung in Deutschland, Vergleich mit dem Familie Trust in UK , Treuhandkonstruktion in Deutschland