Verträge mit Vorsorge und ohne Überraschungen

Vorsorge ist besser als das Nachsehen zu haben – beim Anwalt ebenso, wie beim Zahnarzt.

Wir beraten im Vertragsrecht. International und national und auch im nichtunternehmerischen, also privaten Lebensbereich (Familien-und Erbrecht, Immobilienrecht, Kapitalanlagen). Im Stadium der Vertragsanbahnung kann man viel tun, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Eine Prüfung Ihrer Verträge vor Unterschrift, die Einfügung sinnvoller und hilfreicher Änderungen oder die Streichung nachteiliger Klauseln ist allemal günstiger als ein langer Rechtsstreit und stressfreier als dessen ungewisser Ausgang.

Das Leben steckt voller Verträge –
Wir lösen Probleme, bevor sie entstehen

Nicht nur im Handels- und Wirtschaftsrecht

Auch das pure Leben steckt voller Verträge…es gibt kaum rechtsfreien Raum.

Ob beim Einkauf, beim Abschluß einer Versicherung, beim Abschluß eines Arbeitsvertrages, beim Abschluß eines Mietvertrag eines Leasingvertrages, beim Auftrag an einen Handwerker, beim Architektenvertrag, bei der Eheschließung-überall geben Sie Willenserklärungen ab und schließen damit meist bindend Verträge.

Das internationale Vertragsrecht ist dabei eines der besonderen Schwerpunktgebiete unserer Kanzlei- sozusagen die Königsdisziplin

Hier konnten wir zahlreichen Unternehmen über die Jahre in unterschiedlichsten Bereichen zur Seite stehen.

Warum sich hinterher ärgern, wenn man vorher noch nachdenken und ändern könnte?

Die meisten Menschen suchen anwaltlichen Rat erst, wenn das Problem schon auf dem Tisch liegt. Sorgen Sie vor. Selbstverständlich begleiten wir sie zu allen vertragsrechtlichen Fragen. Auch, wenn sie sich nur im nationalen Recht aufhalten. Wir gestalten für Sie sogar Schiedsabreden, Mediationsabreden und die anwendbare Schieds-Prozeßordnung.

Regelt ein Vertrag multinationaler Akteure hierzu nichts, so kommen die internationalen Kollisionsregeln des Privatrechtes und Handelsrechtes der beteiligten Parteien zur Anwendung. Auch hierzu beraten wir Sie gerne und erläutern Ihnen, was nun gilt und wie die Konflikte zwischen den verschiedenen Rechtsordnungen gelöst werden.

Wir zeigen auf, wo zu klagen wäre, welche materielle Regeln gelten und setzen Ihre Rechte selbstverständlich wo immer möglich gerne außergerichtlich um, um Kosten in Grenzen zu halten oder die Vergiftung des Geschäftsbeziehung zu vermeiden.

Gestatten Sie? Wir denken schon mal voraus… !

Wir agieren vorausschauend, wir denken vor und beziehen zukünftige Entwicklungen mit ein.

Wir prüfen gerne auch die „Haltbarkeit“ der Verträge Ihrer Geschäftspartner.

Wir prüfen Emmissionsprospekte und klären Prospekthaftungsfragen.

Beispiele bisheriger Tätigkeiten

Gestaltung internationaler Verträge, AGB , SLA,etc.

  • Gestaltung der Verträge über die Bergung eines Schiffswracks in internationalen Gewässern (Indonesien)
  • Vertretung einer Bergungsgesellschaft und eines Kunstauktionshauses bei der Verhandlung mit der indonesischen Regierung über die Gültigkeit der erteilten Ausfuhrgenehmigung
  • Verhandlung und Gestaltung der Verträge einer Softwareherstellerin mit einer Distributorin in den USA
  • Beratung einer Herstellerin von chemischen Produkten zur Absicherung ihres Know-hows bei Etablierung eines Produktionswerkes in China
  • Beratung von Herstellern im Bereich von Joint Ventures bezüglich Geheimhaltungsvereinbarungen, Schutzrechten, Reverse-Engineering und Absicherung
  • Beratung zu und Vertragsgestaltung einer internationalen Kooperation zur Gründung eines Musikverlages
  • Beratung, AGB-  und Vertragsgestaltung für eine Softwareherstellerin bezüglich eines internationalen Online-Wettbewerbes
  • Beratung eines Musik-Softwarehauses zu Rechteübertragungen an Musikkompositionen
  • Gestaltung des Vertrages eines Designers mit schwedischer Herstellerin von Bekleidungsprodukten
  • Prüfung und Gestaltung von AGB (Einkauf/Verkauf/Nutzungsbedingungen/Lizenzbedingungen) für eine Vielzahl von Unternehmen unterschiedlichster Branchen
  • Beratung zur Prospekthaftung im internationalen Kunsthandel/Auktionsrecht
  • Beratung eines Herstellers innovativer Heizkörper zum internationalen Ausbau seines Vertriebs und zur Gründung von Zweigniederlassungen in Polen sowie Gebietsvertretungen in Deutschland und Österreich

Vertretung in internationalen gerichtlichen Streitigkeiten und Durchsetzung Ihrer Rechte

  • Vertretung zahlreicher Unternehmen in grenzüberschreitenden Verfahren im Bereich des UN-Kaufrechts sowie der ROM I und Rom II Verordnungen
  • Abwehr von Ansprüchen gegenüber Miteigentümer an einem Spaltnachlass nach Erbausschlagung in Frankreich

Internationale Vollstreckung

  • Erlangung, Durchsetzung und Abwehr von internationalen, bzw. europäischen Vollstreckungstiteln für Mandanten

Wahl und Gestaltung internationaler Schiedsvereinbarungen, Schiedsordnung und Vertretung in Schiedsgerichtsverfahren

  • Beratung zahlreicher Mandanten bei Gestaltung der Verträge mit ihren Handelspartnern unter Einbeziehung von Schiedsklauseln unter Festlegung des Forums und der Schiedsordnung, sowie ggfs eigener Schiedsordnung und deren Determinanten

Internationales Recht außervertraglicher Schuldverhältnisse

  • Erfolgreiche Abwehr von Schadensersatzansprüchen in einer Maximalhöhe (3-fache Lizenzgebühr) wegen behaupteter Verletzung von Leistungsschutzrechten im Musikrecht
  • Abwehr einstweiliger Verfügung im internationalen Exportrecht durch Hinterlegung von Schutzschriften bundesweit