Persönlichkeitsschutz und
Urheberrechte im Blick

Zu unseren Mandanten zählten mehrere Verlage und Journalisten. Wir berieten sie in den typischen Bereichen des Medien- und Presserechtes, bei Abmahnungen, Ansprüchen auf Gegendarstellung, in Angelegenheiten des Urheberrechtes und Verlagsrechtes und bezüglich ihrer Vertriebsverträge. Wir prüfen auch hier Fragen des  Werktitelschutzes, des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, des Namens- und Datenschutzes. Wir wägen Persönlichkeitsschutz gegenüber dem öffentlichen Interesse und der Pressefreiheit ab.

Ebenso beraten wir im Bereich des Rechts der Künstlersozialversicherung und der dortigen Meldepflichten, beraten zu Nutzungsrechts-Übertragungen an Artikeln oder Bildern und setzen Honoraransprüche und Lizenzen durch.

Überschneidungen zwischen
Online-Recht und Presserecht beachten

Wir waren beratend bei der Gründung eines Musikverlages im Rahmen eines Joint Venture-Unternehmens zwischen einem Musik-Software-Unternehmen und einem Major-Label (eine der größten Plattenfirmen) beteiligt.

Die Überschneidungen zwischen Online-Recht und Presserecht sind groß. Auch das Internet ist ein Medium. Auch dort ist zuweilen besondere Behandlung journalistisch-redaktioneller Inhalte zu bedenken. Beiderseits sind die gleichen oder  sich inhaltlich gleichende Rahmengesetzgebung zu beachten.

Schwerpunkte

  • Verlagsrecht
  • Presserecht und Persönlichkeitsrecht
  • Richtigstellung
  • Künstlersozialversicherung

Wir waren beratend bei der Gründung eines Musikverlages tätig.

Wir beraten im Online-Recht und im Presserecht.