Persönlichkeitsschutz und
Urheberrechte im Blick
Zu unseren Mandanten zählten mehrere Verlage und Journalisten. Wir berieten sie in den typischen Bereichen des Medien- und Presserechtes, bei Abmahnungen, Ansprüchen auf Gegendarstellung, in Angelegenheiten des Urheberrechtes und Verlagsrechtes und bezüglich ihrer Vertriebsverträge. Wir prüfen auch hier Fragen des Werktitelschutzes, des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, des Namens- und Datenschutzes. Wir wägen Persönlichkeitsschutz gegenüber dem öffentlichen Interesse und der Pressefreiheit ab.
Ebenso beraten wir im Bereich des Rechts der Künstlersozialversicherung und der dortigen Meldepflichten, beraten zu Nutzungsrechts-Übertragungen an Artikeln oder Bildern und setzen Honoraransprüche und Lizenzen durch.