Jahrelange Erfahrung
im privaten und gewerblichen Mietrecht

Das private und gewerbliche Mietrecht und das Recht der Immobilien-Anlage waren die ersten Befassungsgebiete in der anwaltlichen Laufbahn von Frau Rechtsanwältin Werner.

Frau Werner beriet und vertrat hierneben über Jahre in Stuttgart regelmäßig die Mitglieder eines großen Haus- und Grundbesitzervereins und später bis heute einige gewerbliche Vermieter und zahlreiche gewerbliche oder freiberufliche und private Mieter (Unternehmen, Arztpraxen, Gewerbebetriebe und Privatpersonen) zu allen Fragen des Mietrechts, der Nebenkostenabrechnung, Kautionsabrechnung, Schadensersatzansprüchen und Kündigung.

Leasing, Immobilenfonds und Baumängelrecht

Mobilar- und Automobil-Leasing

Aufgrund ebenfalls langjähriger Erfahrung in der Beratung und ständigen gerichtlichen Vertretung großer Automobil-Leasinggesellschaften und Finanzierungsgesellschaften, können wir Ihnen auch hier mit fundiertem Rat zur Seite stehen.

Leasingrecht beinhaltet zu weiten Teilen mietrechtliche Elemente. Sei es im KFZ-Leasingbereich oder Mobiliarleasingbereich, Maschinenleasing, etc.

Immobilienfonds und Prospekthaftungsansprüche

Das Immobilien- und Mietrecht begleitet uns weiterhin auch aufgrund seiner Relevanz im unternehmerischen Bereich beim gewerblichen Miet- und Pachtrecht, der Mietereinbauten, der Wiederherstellungs- und Wegnahme-Ansprüche, der Überprüfung und Durchsetzung von Wertsicherungs- und Indexklauseln.

Selbstverständlich war- insbesondere bei der Beratung der Mitglieder des Haus- und Grundbesitzervereins- auch das Wohnungseigentumsrecht ein ständiges Befassungsgebiet. Gemeinschaftsordnung, Beschlussanfechtungen und Eigentumsentziehungsverfahren gehören hier zum Repertoire.

Auch im Bereich des Immobilienrechtes und Maklerrechtes kommen Ihnen unsere steuerrechtliche Kompetenz und unsere investmentspezifische Erfahrung zusätzlich zugute.

Architektenrecht und Baumangelgewährleistungsrecht

Minderungs- und Mängelgewährleistungsansprüche im Baurecht sowie die Beratung zu Honorarklagen des Architekten aber auch Mängelgewährleistungsansprüche nach Immobilienkauf waren und sind weitere Themen, in welchen wir für unsere Mandanten Erfolge und Lösungen erarbeiten konnten.

Schwerpunkte

  • Immobilienrecht und Immobilien-Anlagen,
  • Immobilienfonds und Prospekthaftung
  • Privates Baurecht
  • Maklerrecht
  • Architektenrecht und Honoraranspruch
  • Beratung zu Mietverträgen und Prüfung von Mietverträgen
  • Nebenkostenstreitigkeiten
  • Wertsicherungsklauseln und deren Prüfung
  • Kündigung, Wegnahme, Wiederherstellung und Räumung

Langjährige Erfahrung in der Beratung und ständige gerichtliche Vertretung.

Beratung zu Mietrecht, Nebenkosten- und Kautionsabrechnung, Schadensersatzansprüchen und Kündigung.

Hilfe bei Minderungs- und Mängelgewährleistungsansprüchen nach Immobilienkauf.

Beispiele bisheriger Tätigkeiten

Immobilienkauf, Finanzierung, gewerbliche Objekte

  • Prüfung und Gestaltung von Immobilienkaufverträgen, Darlehensverträgen und Kreditsicherungsverträgen/ Bürgschaften für zahlreiche Immobilienkäufer und Verkäufer

Fonds und Anlagen

  • Beratung und Vertretung von mehreren Investoren bei Immobilienfonds hinsichtlich Fondsstrukturen, Prospekthaftung, Schadensersatzansprüchen
  • Beratung und Vertretung vielzähliger privater Investoren zu Anlageobjekten, Vertragsprüfung und Gewährleistungsansprüchen sowie Schadensersatzansprüchen gegenüber Fondsgesellschaften und Anlagevermittlern

Vermietung und Verpachtung

  • mehrjährige wöchentliche Beratung der Mitglieder eines Haus- und Grundbesitzervereins zu Mietverträgen, Mängeln, Kündigung und Räumung
  • mehrjährige Vertretung von Mandanten in vielzähligen Rechtsstreitigkeiten zu Mieterhöhung, Mietminderung, Kündigung und Räumung
  • Jahrelange Beratung und gerichtliche Vertretung einer großen Automobil-Leasing-Gesellschaft für Luxusklasse-Automobile

Bau- und Architektenrecht

  • Beratungen von zahlreichen Bauherren, Handwerksunternehmen und Architekten zu HOAI, VOB und Werkverträgen, Mängelgewährleistung, Erfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften und Schadensersatzansprüchen