Grenzüberschreitende wirtschaftliche Transaktionen
Das internationale Wirtschaftsrecht beschreibt das Recht grenzüberschreitender wirtschaftlicher Transaktionen und umfaßt eine Vielzahl verschiedener Rechtsgebiete, deren wichtigste Kategorien wir unter „Rechtsgebiete“ erläutern. Insofern ist das internationale Wirtschaftsrecht ein Obergegriff für vielfältige Befassungen wie das internationale Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht, den Vertrieb und das Transportrecht, das Recht des Geistigen Eigentums und des gewerblichen Rechtschutz, Compliance, und das internationale Steuerrecht und mitunter auch internationales Erbrecht und Vermögensgestaltungsfragen.