Internationale Konventionen, Staatsverträge,
Europäische Verträge, Einheitsrecht und Handelsbräuche

Das internationale Handelsrecht ist vielschichtig und birgt deshalb Stolperfallen. Unsere Kanzlei ist gerade hier seit Jahren spezialisiert und hilft Ihnen nicht nur, Ihre Verträge rechtssicher zu gestalten, sondern sie auch vor den richtigen Gerichten und unter Beachtung aller hierbei geltenden Regeln durchzusetzen.

Vorrausschauende Gestaltung
hilft Nachteile und Rechtstreitigkeiten zu vermeiden

Noch lieber helfen wir Ihnen daher dabei, es gar nicht erst zu Streitigkeiten und Nachteilen kommen zu lassen- durch die richtige und vorausschauende Gestaltung Ihrer Verträge und Geschäftspapiere, sowie Ihres Internet-Auftrittes.

Das internationale Handelsrecht ist stark von den beteiligten Branchen, involvierten Ländern und Akteuren beeinflusst. Verschiedenste Kulturkreise und Rechtsordnungen sind am internationalen Waren-, Maschinen-, Finanzdienstleistungs-, Rohstoff- und  Kunsthandel beteiligt.

Große Bedeutung kommt hierbei neben den jeweils nationalen Rechtsordnungen und der europäischen Rahmengesetzgebung vor allem auch internationalen Abkommen und Konventionen, hieraus entstandenen Regelwerken und Modell-Kodifikationen der hierzu international eingesetzten Gremien zu,

die sich mit der Harmonisierung internationaler Rechtssätze im Hinblick der Entwicklung allgemein akzeptierter und vertraglich adaptierbarer Regeln des Handelsrechtes, der Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation befassen.

Hier kommt es entscheidend auf die erforderlichen Kenntnisse und die praktische Erfahrung an.

Schwerpunkte

  • Internationalen Handelsverträge
  • Beratung zu Haftungsfragen rund um Produktsicherheit/ GPSG inner- und außereuropäisch
  • Vertriebsorganisation und Vertriebsverträge
  • Licensing und Agentur
  • Einkaufsorganisation und Service Level Agreements
  • Kommissionsverträge
  • Beratung im Speditions- und Transportrecht zu Haftungsverteilung und Sicherungsinstrumenten
  • Beratung hinsichtlich Schiedsvereinbarungen und Mediationsabreden und deren Verankerung in Verträgen

Global Players begegnen vor allem unterschiedlichen Gesetzen, Rechtsordnungen, Mentalitäten und Kulturen. Wir kennen die nötigen Werkzeuge, um dies alles möglichst unter einen Hut zu bringen, auch wenn Sie noch nicht Monopolist sind und die Gunst der Marktmacht sicher an Ihrer Seite wissen….

Wir kennen die Haftungsverteilung und die Sicherungsinstrumente im internationalen Speditions- und Transportrecht zu Lande, zu Wasser und in der Luft.

Wir entwerfen Ihnen die passenden Verträge und Schiedsvereinbarungen / Schiedsordnungen.

Wir agieren als Wirtschaftsmediator und ebnen Wege in Einigungsprozessen.

Beispiele bisheriger Tätigkeiten

Handelsverträge-Vertriebsorganisation

  • Gestaltung von vielzähligen Handelsvertreterverträgen mit und ohne Exklusivität im Inland und Ausland
  • Beratung zur Gestaltung und Auflösung von Handelsvertreterverträgen und Ausgleichsansprüchen in unterschiedlichsten Wirtschaftssparten; gerichtliche Vertretungen
  • Beratungen und Vertretung zu Fragen der Arbeitnehmereigenschaft von Handelsvertretern und zu Gestaltungsspielräumen im europäischen und internationalen Rechtsraum
  • Beratungen zu kartellrechtlichen Sachverhalten und zur Konfliktvermeidung
  • außergerichtliche Durchsetzung der Auflösung eines Unternehmensvertrages mittels Kartellrechtes
  • Beratungen zu Anstellungsverhältnissen und Vertragshändlerverhältnissen im Außendienst
  • Gestaltungen von Handelsmaklerverträgen und Vertragshändlerverhältnissen (Elektroindustrie, Softwareindustrie, Automobilindustrie)
  • Gestaltung von Licensingverträgen (Softwareidustrie) und deren Prüfung
  • Beratung zu Franchisingverträgen und deren Prüfung (Konsumgüterhandel)
  • Beratung zu Kreditsicherungsmitteln, Bürgschaften, Absicherungsinstrumenten für den Außenhandel (Hermes-Bürgschaften und Antragsvorbereitung)

Produkthaftung und Sicherheit

  • Beratungen zu Produktsicherheitsgesetz und richtlinienkonforner Auslegung im internationalen Handel
  • Beratungen zur CE-Kennzeichnung, Baumusterprüfungen und der Konformitätserklärung für Hersteller, Importeure und Quasihersteller (Maschinenbau, Produktion und Handel)
  • Vertretung in einem Rechtsstreit zur Konformität und Haftung bzgl. Maschinen im internationalen Export
  • Haftungsfragen für Exporte in das außereuropäische Ausland
  • Beratung einer großen Automobilherstellerin im Rahmen einer möglichen Rückrufaktion

Internationaler Transport und Sicherungsinstrumente

  • Beratung unterschiedlichster Unternehmen und Importeure/Exporteure zu den vertraglichen Vereinbarungen über die Liefermodalitäten,
  • Beratungen von Lieferanten und Einkäufern zu Gefahrübergang und Haftung (insbesondere INCOTERMS, Liefer- und Leistungsort und ggfs Auswirkungen auf die Gerichtszuständigkeit
  • Beratungen unterschiedlichster Unternehmen und Exporteuren/Importeuren zum Akkreditiv
  • Beratungen von Unternehmen im Export und Import zur Logistik,
  • Beratung zur Digitalisierung,
  • Beratungen von Exporteuren und Importeuren zur Anti-Terror-Gesetzgebung, zum Zollrecht und zur Anerkennung als „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“